Fahrnisschenkungsvertrag
Ein Vertrag, um eine bewegliche Sache (Fahrnis) zu verschenken.
Im Rahmen einer Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger, dafür einzustehen, dass der Hauptschuldner seine Schuld erfüllt. Der Bürge und Zahler haftet gleichrangig neben dem Hauptschuldner. Im Unterschied zur Garantie ist der Bestand der Bürgschaft abhängig vom Bestand der besicherten Forderung.
Dieser Vertrag hilft Ihnen, wenn eine dritte Person für die Schuld des Hauptschuldners gleichrangig neben diesem einstehen und dem Gläubiger dadurch eine gesonderte Sicherheit bieten soll. Wird der Bürge vom Gläubiger in Anspruch genommen und leistet er an den Gläubiger, kann sich der Bürge am Hauptschuldner regressieren.
Diese Erklärung ist schriftlich abzugeben.
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