Bürgschaft als gemeiner Bürge
Ein Vertrag, durch den ein Bürge gegenüber dem Gläubiger nachrangig gegenüber dem Hauptschuldner für die Erfüllung einer Verbindlichkeit des Hauptschuldners einsteht.
Durch einen Pfandbestellungsvertrag verpflichtet sich der Pfandbesteller gegenüber seinem Gläubiger, diesem ein Pfandrecht an einer beweglichen Sache einzuräumen. Es gilt das Faustpfandprinzip: Der Pfandbesteller hat die Sache dem Gläubiger auszufolgen.
Dieser Vertrag hilft Ihnen, wenn der Schuldner dem Gläubiger zur Absicherung von dessen Forderung eine bewegliche Sache als Pfand übergeben soll.
Dieser Vertrag unterliegt keinen besonderen Formvorschriften.
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Ein Hauptmietvertrag, um eine Wohnung zu mieten oder zu vermieten.