Vermächtnis
Eine letztwillige Verfügung, in der einer begünstigten Personen bestimmte Vermögenswerte von Todes wegen vermacht werden.
Auf Basis eines Darlehensvertrag übergibt der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer Geld mit der Abrede, dass der Darlehensnehmer über das Geld nach eigenem Belieben verfügen darf, jedoch nach Ablauf der Darlehensdauer die gleiche Summe Geld zurückzugeben hat.
Dieser Vertrag hilft Ihnen, wenn Sie Geld unentgeltlich - ohne Gewährung von Zinsen - an eine andere Person darlehenshalber hingeben oder von einer anderen Person darlehenshalber Geld unentgeltlich erhalten wollen.
Dieser Vertrag unterliegt keinen besonderen Formvorschriften.
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Eine letztwillige Verfügung, in der einer begünstigten Personen bestimmte Vermögenswerte von Todes wegen vermacht werden.
Eine letztwillige Verfügung von Ehepartnern oder eingetragenen Partnern, in dem sich diese wechselseitig zu Erben einsetzen.
Die Erklärung einer an sich (also abstrakt) erb- und/oder pflichtteilsberechtigten Person über den Verzicht auf das Erbrecht und/oder das Pflichtteilsrecht.