Gemeinschaftliches Testament
Eine letztwillige Verfügung von Ehepartnern oder eingetragenen Partnern, in dem gemeinsam eine dritte Person als Erbe eingesetzt wird.
Diese Betriebsvereinbarung wird zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat abgeschlossen. Sie regelt unter anderem, welche personenbezogene Daten der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber zu welchen Zwecken und auf welche Art und Weise verarbeitet werden.
Die gegenständliche Vereinbarung ist für Betriebe geeignet, in denen auf Seiten der Belegschaft ein Betriebsrat eingerichtet wurde, soweit der Arbeitgeber personenbezogene Daten der Arbeitnehmer (etwa deren Namen und Sozialversicherungsnummer) systematisch verarbeitet.
Dieser Vertrag ist schriftlich abzuschließen.
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Eine letztwillige Verfügung von Ehepartnern oder eingetragenen Partnern, in dem gemeinsam eine dritte Person als Erbe eingesetzt wird.
Mitteilung des Verarbeiters personenbezogener Daten gegenüber einem Betroffenen, der mit dem Verarbeiter in einer Vertragsbeziehung steht, über die Verarbeitung personenbezogener Daten.