Zustimmung zum Einsatz von Trackingmaßnahmen
Vereinbarung über die Gewinnung von Bewegungsprofilen von Arbeitnehmern.
Ein Vermächtnis ist eine letztwillige Verfügung, durch die einzelne Vermögenswerte einer begünstigten Person zugewendet werden. Der Vermächtnisnehmer hat gegenüber der Verlassenschaft einen Anspruch auf Herausgabe des Legats. Es tritt Einzelrechtsnachfolge des Vermächtnisnehmers ein.
Ein Vermächtnis wird erklärt, sofern eine Person nicht mit dem gesamten Nachlass oder einer Quote daran bedacht werden soll, sondern wenn eine Person im Todesfall nur einzelne Vermögenswerte erhalten soll: Etwa ein Kunstwerk, ein Kraftfahrzeug oder einen konkreten Geldbetrag.
Diese Erklärung ist vom Vefügenden und drei volljährigen, sprachkundigen und unbefangenen Zeugen zu unterschreiben.
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