
Zustimmung zum Einsatz von Trackingmaßnahmen
Vereinbarung über die Gewinnung von Bewegungsprofilen von Arbeitnehmern.
Die gegenständliche Auftragsverarbeitervereinbarung ist eine Vereinbarung im Sinn von Art 28 Abs 3 DSGVO. Mit ihrer Hilfe werden die zwischen einem Datenverarbeiter und seinem Auftragsverarbeiter bestehenden Rechte und Pflichten umfassend geregelt.
Dieser Vertrag hilft Verarbeitern von personenbezogenen Daten (zB einem Freiberufler, EPU oder KMU) bei der Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses zu deren Auftragsverarbeitern (zB ihrem IT-Dienstleister oder Cloudspeicherdienst).
Dieser Vertrag ist schriftlich abzuschließen.
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