
Fahrnistauschvertrag
Ein Vertrag, um bewegliche Sachen (Fahrnisse) zu tauschen.
Durch diesen Vertrag wird ein vertragliches Dauerschuldverhältnis begründet, das den Vermieter verpflichtet, dem Mieter gegen Entgelt gewerblich nutzbare Flächen zum Gebrauch auf Zeit zu überlassen.
Dieser Vertrag hilft ihnen weiter, wenn Sie ein gewerblich genutztes Bestandobjekt mieten oder vermieten möchten: Etwa Büroräumlichkeiten, Praxisräume oder Verkaufsflächen.
Dieser Vertrag unterliegt grundsätzlich keinen besonderen Formvorschriften. Ist auf das Mietverhältnis jedoch das Mietrechtsgesetz anwendbar und soll der Mietvertrag befristet abgeschlossen werden, ist die Schriftform einzuhalten.
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