Darlehensvertrag über anderes als Geld
Ein Vertrag, um ein Darlehen über andere vertretbare Sachen als Geld zu gewähren oder zu erhalten.
Dieser Vertrag regelt die wesentlichen Rechte und Pflichten des Geschenkgebers und des Geschenknehmers eines Kraftfahrzeugs, etwa eines Autos oder eines Motorrads.
Mitunter werden Kraftfahrzeuge verschenkt: etwa von Eltern an ihre Kinder, nachdem diese den Führerschein erhalten haben. In solchen Fällen ist der gegenständliche Vertrag anwendbar.
Dieser Vertrag unterliegt besonderen Formvorschriften, wenn der Schenkungsgegenstand sogleich übergeben wird. Wird der Schenkungsgegenstand nicht übergeben, ist die Notariatsaktsform einzuhalten.
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Vereinbarung über die Videoüberwachung von Arbeitnehmern.
Mitteilung des Verarbeiters personenbezogener Daten gegenüber einem Betroffenen, der mit dem Verarbeiter in einer Vertragsbeziehung steht, über die Verarbeitung personenbezogener Daten.