
Fahrnistauschvertrag
Ein Vertrag, um bewegliche Sachen (Fahrnisse) zu tauschen.
Dieser Vertrag regelt die wesentlichen Rechte und Pflichten des des Geschenkgebers und des Geschenknehmers eines Nutztieres, etwa einer Kuh, eines Schweins oder einer Ziege.
Dieser Vertrag findet Anwendung, wenn ein Nutztier verschenkt wird. Nutztiere sind Tiere, die vom Menschen wirtschaftlich genutzt werden (etwa Mast-, Milch- oder Schlachttiere). Bitte beachten Sie, dass wir auch auf spezielle Schenkungsvarianten angepasste Vertragsmuster anbieten (zB Schenkungsverträge über Haustiere und Pferde), die für derartige Fälle besser geeignet sind.
Dieser Vertrag unterliegt grundsätzlich keinen besonderen Formvorschriften, wenn der Schenkungsgegenstand sogleich übergeben wird. Wird der Schenkungsgegenstand nicht übergeben, ist die Notariatsaktsform einzuhalten.
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