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Vermächtnis
Eine letztwillige Verfügung, in der einer begünstigten Personen bestimmte Vermögenswerte von Todes wegen vermacht werden.
Durch die gegenständliche Vereinbarung verzichtet eine Person, die an sich erb- und/oder pflichtteilsberechtigt wäre, auf ihr Erbrecht und/oder auf ihr Pflichtteilsrecht. Dadurch wird das gesetzliche Erbrecht/Pflichtteilsrecht des Verzichtenden beseitigt.
Der Hauptanwendungsbereich der gegenständlichen Vereinbarung ist die Vorwegnahme der Erbfolge: Der künftige Erblasser überträgt bereits zu Lebzeiten Vermögenswerte, der Begünstigte gibt im Gegenzug einen Erb- und/oder Pflichtteilsverzicht ab.
Diese Erklärung ist in Notariatsaktform oder in der Form eines gerichtlichen Protokolls abzugeben.
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