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Wechselseitiges Testament
Eine letztwillige Verfügung von Ehepartnern oder eingetragenen Partnern, in dem sich diese wechselseitig zu Erben einsetzen.
Durch ein wechselseitiges Testament setzen sich Ehepartner oder eingetragene Partner wechselseitig zu Erben ein. Das wechselseitige Testament kann von jedem Ehepartner oder eingetragenen Partner einseitig widerrufen werden.
Ein wechselseitiges Testament wird häufig von Ehepartnern oder eingetragenen Partnern errichtet, die keine sonstige Nachkommen haben oder sich aus sonstigem Grund wechselseitig als Erben einsetzen möchten.
Diese Erklärung ist vom Vefügenden und drei volljährigen, sprachkundigen und unbefangenen Zeugen zu unterschreiben.
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