Wechselseitiges Testament von Ehepartnern oder eingetragenen Partnern

Wechselseitiges Testament

Beschreibung

Durch ein wechselseitiges Testament setzen sich Ehepartner oder eingetragene Partner wechselseitig zu Erben ein. Das wechselseitige Testament kann von jedem Ehepartner oder eingetragenen Partner einseitig widerrufen werden.

Anwendungsfälle

Ein wechselseitiges Testament wird häufig von Ehepartnern oder eingetragenen Partnern errichtet, die keine sonstige Nachkommen haben oder sich aus sonstigem Grund wechselseitig als Erben einsetzen möchten.

Hinweise

Diese Erklärung ist vom Vefügenden und drei volljährigen, sprachkundigen und unbefangenen Zeugen zu unterschreiben.

Preis (inkl. Ust.)

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