
Bürgschaft als gemeiner Bürge
Ein Vertrag, durch den ein Bürge gegenüber dem Gläubiger nachrangig gegenüber dem Hauptschuldner für die Erfüllung einer Verbindlichkeit des Hauptschuldners einsteht.
Dieser Dienstvertrag regelt die wesentlichen Rechte und Pflichten der Parteien eines Arbeitsverhältnisses, also des Arbeitgebers und des Arbeiters.
Dieser Dienstvertrag wird zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeiter üblicher Weise vor Beginn des Arbeitsverhältnisses abgeschlossen.
Dieser Vertrag unterliegt keinen besonderen Formvorschriften. Der von uns erstellte Dienstvertrag richtet sich nach dem Gesetzesrecht. Sollte in Ihrem Fall ein Kollektivvertrag anwendbar sein, kann dies Auswirkungen auf die Zulässigkeit und Wirksamkeit dieses Dienstvertrags haben. In einem solchen Fall sollte juristischer Rat eingeholt werden.
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