
Vereinbarung mit einem Auftragsdatenverarbeiter
Vereinbarung zwischen einem Verantwortlichen, der personenbezogene Daten verarbeitet, und dessen Auftragsverarbeiter.
Die gegenständliche Datenschutzmitteilung ist eine Information im Sinn der Art 13 ff DSGVO. Mit ihrer Hilfe werden Betroffene über die Erhebung ihrer personenbezogenen Daten und die ihnen gesetzlich zustehenden Rechte informiert.
Diese Mitteilung hilft allen Personen, die personenbezogene Daten anderer natürlicher Personen, mit denen eine Vertragsbeziehung angebahnt oder durchgeführt wird, verarbeiten. In diesem Fall sind die betroffenen Personen etwa über den Umstand und den Inhalt der Datenerhebung zu informieren und über ihre Rechte aufzuklären.
Diese Urkunde ist schriftlich abzufassen. Sie sollte Ihrem Vertragspartner nachweislich ausgefolgt werden.
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