Kreditvertrag
Ein Vertrag, um ein Darlehen über Geld gegen Zinsen zu gewähren. Der Kreditvertrag ist eine Sonderform des Darlehensvertrags.
Durch diesen Vertrag wird ein vertragliches Dauerschuldverhältnis begründet, das den Hauptmieter verpflichtet, dem Untermieter gegen Entgelt Räumlichkeiten zum Gebrauch auf Zeit zu überlassen.
Dieser Vertrag hilft ihnen weiter, wenn Sie eine Wohnung, einen Wohnungsteil (etwa ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft) oder Geschäftsräume untermieten oder untervermieten möchten.
Dieser Vertrag unterliegt grundsätzlich keinen besonderen Formvorschriften. Ist auf das Mietverhältnis jedoch das Mietrechtsgesetz anwendbar und soll der Mietvertrag befristet abgeschlossen werden, ist die Schriftform einzuhalten.
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