
Pfandvertrag über eine bewegliche Sache
Ein Vertrag, um ein Pfandrecht des Gläubigers an einer beweglichen Sache des Schuldners, der zugleich der Pfandbesteller ist, zu begründen.
Durch diesen Vertrag wird ein vertragliches Dauerschuldverhältnis begründet, das den Hauptmieter verpflichtet, dem Untermieter gegen Entgelt Räumlichkeiten zum Gebrauch auf Zeit zu überlassen.
Dieser Vertrag hilft ihnen weiter, wenn Sie eine Wohnung, einen Wohnungsteil (etwa ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft) oder Geschäftsräume untermieten oder untervermieten möchten.
Dieser Vertrag unterliegt grundsätzlich keinen besonderen Formvorschriften. Ist auf das Mietverhältnis jedoch das Mietrechtsgesetz anwendbar und soll der Mietvertrag befristet abgeschlossen werden, ist die Schriftform einzuhalten.
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