Fahrnistauschvertrag
Ein Vertrag, um bewegliche Sachen (Fahrnisse) zu tauschen.
Dieser Vertrag regelt die wesentlichen Rechte und Pflichten des des Geschenkgebers und des Geschenknehmers eines Haustieres, etwa einer Katze oder eines Hundes.
Dieser Vertrag findet Anwendung, wenn ein Haustier verschenkt wird. Bitte beachten Sie, dass wir auch auf spezielle Schenkungsvarianten angepasste Verträge anbieten (zB Schenkungsverträge über Nutztiere und Pferde), die für derartige Fälle besser geeignet sind.
Dieser Vertrag unterliegt keinen besonderen Formvorschriften, wenn der Schenkungsgegenstand sogleich übergeben wird. Wird der Schenkungsgegenstand nicht übergeben, ist die Notariatsaktsform einzuhalten.
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Ein Vertrag, durch den ein Bürge gegenüber dem Gläubiger gleichrangig neben dem Hauptschuldner für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Hauptschuldners einsteht.