Bürgschaftserklärung des gemeinen Bürgen

Bürgschaft als gemeiner Bürge

Beschreibung

Im Rahmen einer Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger, dafür einzustehen, dass der Hauptschuldner seine Schuld erfüllt. Der gemeine Bürge haftet subsidiär zum Hauptschuldner, der Gläubiger kann also erst nach erfolgter Mahnung des Hauptschuldners auf den Bürgen greifen.

Anwendungsfälle

Dieser Vertrag hilft Ihnen, wenn eine dritte Person für die Schuld des Hauptschuldners einstehen und dem Gläubiger dadurch eine gesonderte Sicherheit bieten soll. Wird der Bürge vom Gläubiger in Anspruch genommen und leistet er an den Gläubiger, kann er sich am Hauptschuldner regressieren.

Hinweise

Diese Erklärung ist schriftlich abzugeben.

Preis (inkl. Ust.)

€ 59,00
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