
Dienstvertrag mit einem freien Dienstnehmer
Arbeitsvertrag zwischen einem Dienstgeber und einem freien Dienstnehmer
Im Rahmen einer Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger, dafür einzustehen, dass der Hauptschuldner seine Schuld erfüllt. Der gemeine Bürge haftet subsidiär zum Hauptschuldner, der Gläubiger kann also erst nach erfolgter Mahnung des Hauptschuldners auf den Bürgen greifen.
Dieser Vertrag hilft Ihnen, wenn eine dritte Person für die Schuld des Hauptschuldners einstehen und dem Gläubiger dadurch eine gesonderte Sicherheit bieten soll. Wird der Bürge vom Gläubiger in Anspruch genommen und leistet er an den Gläubiger, kann er sich am Hauptschuldner regressieren.
Diese Erklärung ist schriftlich abzugeben.
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