Betriebsvereinbarung über den betrieblichen Einsatz von Trackingmaßnahmen

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Betriebsvereinbarung über Trackingmaßnahmen

Beschreibung

Diese Betriebsvereinbarung wird zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat abgeschlossen. Sie regelt unter anderem, für welche Zwecke Trackingmaßnahmen gesetzt werden und wann erstellte Bewegungsprofile wieder zu löschen sind.

Anwendungsfälle

Die gegenständliche Vereinbarung ist für Betriebe geeignet, in denen auf Seiten der Belegschaft ein Betriebsrat eingerichtet wurde, soweit der Arbeitgeber technische Maßnahmen durchzufügen gedenkt, die eine Kontrolle der Bewegungsabläufe der Arbeitnehmer bewirken können.

Hinweise

Diese Vereinbarung ist schriftlich abzuschließen.

Preis (inkl. Ust.)

€ 99,00
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