
Betriebsvereinbarung über die Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten
Betriebsvereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Arbeitnehmerdaten
Diese Betriebsvereinbarung wird zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat abgeschlossen. Sie regelt unter anderem, für welche Zwecke Trackingmaßnahmen gesetzt werden und wann erstellte Bewegungsprofile wieder zu löschen sind.
Die gegenständliche Vereinbarung ist für Betriebe geeignet, in denen auf Seiten der Belegschaft ein Betriebsrat eingerichtet wurde, soweit der Arbeitgeber technische Maßnahmen durchzufügen gedenkt, die eine Kontrolle der Bewegungsabläufe der Arbeitnehmer bewirken können.
Diese Vereinbarung ist schriftlich abzuschließen.
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