
Betriebsvereinbarung über die Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten
Betriebsvereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Arbeitnehmerdaten
Diese Betriebsvereinbarung wird zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat abgeschlossen. Sie regelt unter anderem, welche personenbezogene Daten der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber zu welchen Zwecken und auf welche Art und Weise verarbeitet werden.
Die gegenständliche Vereinbarung ist für Betriebe geeignet, in denen auf Seiten der Belegschaft ein Betriebsrat eingerichtet wurde, soweit der Arbeitgeber personenbezogene Daten der Arbeitnehmer (etwa deren Namen und Sozialversicherungsnummer) systematisch verarbeitet.
Dieser Vertrag ist schriftlich abzuschließen.
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