Darlehensvertrag über anderes als Geld
Ein Vertrag, um ein Darlehen über andere vertretbare Sachen als Geld zu gewähren oder zu erhalten.
Diese Betriebsvereinbarung wird zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat abgeschlossen. Sie regelt unter anderem, welche personenbezogene Daten der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber zu welchen Zwecken und auf welche Art und Weise verarbeitet werden.
Die gegenständliche Vereinbarung ist für Betriebe geeignet, in denen auf Seiten der Belegschaft ein Betriebsrat eingerichtet wurde, soweit der Arbeitgeber personenbezogene Daten der Arbeitnehmer (etwa deren Namen und Sozialversicherungsnummer) systematisch verarbeitet.
Dieser Vertrag ist schriftlich abzuschließen.
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Ein Vertrag, um ein Darlehen über andere vertretbare Sachen als Geld zu gewähren oder zu erhalten.
Ein Vertrag, durch den ein Bürge gegenüber dem Gläubiger nachrangig gegenüber dem Hauptschuldner für die Erfüllung einer Verbindlichkeit des Hauptschuldners einsteht.
Ein Vertrag, durch den ein Bürge gegenüber dem Gläubiger gleichrangig neben dem Hauptschuldner für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Hauptschuldners einsteht.