
Vereinbarung mit einem Auftragsdatenverarbeiter
Vereinbarung zwischen einem Verantwortlichen, der personenbezogene Daten verarbeitet, und dessen Auftragsverarbeiter.
Dieser Vertrag regelt die wesentlichen Rechte und Pflichten des Geschenkgebers und des Geschenknehmers von Fahrnissen, also etwa von Einrichtungsgegenständen, Kunstwerken oder Sammlerstücken.
Dieser Vertrag findet Anwendung, wenn eine bewegliche Sache verschenkt wird. Bitte beachten Sie, dass wir auch auf spezielle Schenkungsvarianten angepasste Vertragsmuster anbieten (zB Schenkungsverträge über bestimmte Fahrzeuge oder Tiere), die für derartige Fälle besser geeignet sind.
Dieser Vertrag unterliegt keinen besonderen Formvorschriften, wenn der Schenkungsgegenstand sogleich übergeben wird. Wird der Schenkungsgegenstand nicht übergeben, ist die Notariatsaktsform einzuhalten.
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Mitteilung des Verarbeiters personenbezogener Daten gegenüber einem Betroffenen, der mit dem Verarbeiter in einer Vertragsbeziehung steht, über die Verarbeitung personenbezogener Daten.