Erbverzicht und/oder Pflichtteilsverzicht
Die Erklärung einer an sich (also abstrakt) erb- und/oder pflichtteilsberechtigten Person über den Verzicht auf das Erbrecht und/oder das Pflichtteilsrecht.
Durch diese Erklärung widerruft der Erklärende in der Vergangenheit abgegebene letztwillige Verfügungen (etwa ein Testament oder ein Vermächtnis). Nach dem Widerruf greift das gesetzliche Erbrecht ein oder es wird eine neue letztwillige Verfügung errichtet.
Tempora mutantur, nos et mutamur in illis. Änderungen im Verlauf der Zeit können dazu führen, dass eine abgegebene letztwillige Verfügung nicht mehr sachgerecht ist. Durch die gegenständliche Erklärung können Sie bereits abgegebene letztwillige Verfügungen widerrufen.
Diese Erklärung ist vom Vefügenden und drei volljährigen, sprachkundigen und unbefangenen Zeugen zu unterschreiben.
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Mitteilung des Verarbeiters personenbezogener Daten gegenüber Betroffenen über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei einem Besuch der Website des Datenverarbeiters.