

Beschreibung
Ein Testament ist eine letztwillige Verfügung, die eine Erbeinsetzung enthält. Es tritt Gesamtrechtsnachfolge des oder der Erben ein.
Anwendungsfälle
Ein Testament wird erklärt, sofern eine Person ihr gesamtes Vermögen einer Person oder ihr Vermögen zu bestimmten Quoten mehreren Personen auf ihren Todesfall vermachen will: Die Mutter vermacht etwa ihr Vermögen jeweils zur Hälfte ihren beiden Kindern.
Hinweise
Diese Erklärung ist vom Vefügenden und drei volljährigen, sprachkundigen und unbefangenen Zeugen zu unterschreiben.
Preis (inkl. Ust.)
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