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Kreditvertrag
Ein Vertrag, um ein Darlehen über Geld gegen Zinsen zu gewähren. Der Kreditvertrag ist eine Sonderform des Darlehensvertrags.
Dieser Vertrag regelt die wesentlichen Rechte und Pflichten des Geschenkgebers und des Geschenknehmers von Bargeld.
Bargeld wird in geringem Umfang oftmals rein mündlich geschenkt, etwa wenn Eltern ihre Kinder unterstützen. Bei der Schenkung größerer Geldbeträge kann jedoch ein schriftlicher Vertrag sinnvoll sein. Der gegenständliche Vertrag dient solchen Zwecken.
Dieser Vertrag unterliegt keinen besonderen Formvorschriften, wenn der Schenkungsgegenstand sogleich übergeben wird. Wird der Schenkungsgegenstand nicht übergeben, ist die Notariatsaktsform einzuhalten.
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