
Garantieerklärung
Ein Vertrag, durch den ein Garant gegenüber dem Gläubiger (Garantienehmer) für die Erfüllung einer Verbindlichkeit des Hauptschuldners einsteht.
Dieser Vertrag regelt die wesentlichen Rechte und Pflichten des Geschenkgebers und des Geschenknehmers von Bargeld.
Bargeld wird in geringem Umfang oftmals rein mündlich geschenkt, etwa wenn Eltern ihre Kinder unterstützen. Bei der Schenkung größerer Geldbeträge kann jedoch ein schriftlicher Vertrag sinnvoll sein. Der gegenständliche Vertrag dient solchen Zwecken.
Dieser Vertrag unterliegt keinen besonderen Formvorschriften, wenn der Schenkungsgegenstand sogleich übergeben wird. Wird der Schenkungsgegenstand nicht übergeben, ist die Notariatsaktsform einzuhalten.
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Eine Erklärung, durch die eine bereits verfasste letztwillige Verfügung (etwa ein Testament oder Vermächtnis) widerrufen wird.
Betriebsvereinbarung über den Einsatz von Techniken zur Erstellung von Bewegungsprofilen von Arbeitnehmern