![Vereinbarung mit einem Auftragsdatenverarbeiter](/img/contract_photos/rawpixel-com-351765-unsplash/medium.jpg)
Vereinbarung mit einem Auftragsdatenverarbeiter
Vereinbarung zwischen einem Verantwortlichen, der personenbezogene Daten verarbeitet, und dessen Auftragsverarbeiter.
Die gegenständliche Datenschutzmitteilung ist eine Information im Sinn der Art 13 ff DSGVO. Mit ihrer Hilfe werden Betroffene über die Erhebung ihrer personenbezogenen Daten und die ihnen gesetzlich zustehenden Rechte informiert.
Diese Mitteilung hilft allen Personen, die personenbezogene Daten anderer natürlicher Personen bei deren Websitebesuch (zB unter Verwendung von Cookies oder Kontaktformularen) erheben. In diesem Fall sind die betroffenen Personen etwa über den Umstand und Inhalt der Datenerhebung zu informieren und über ihre Rechte aufzuklären.
Diese Urkunde sollte auf der Website des Datenverarbeiters eingebunden werden. Sie sollte von allen Unterseiten der Website aus leicht und transparent abrufbar, druckbar und speicherbar sein.
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