Zustimmung zur Videoüberwachung
Vereinbarung über die Videoüberwachung von Arbeitnehmern.
Diese Betriebsvereinbarung wird zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat abgeschlossen. Sie regelt unter anderem, für welche Zwecke eine Videoüberwachung erfolgt und wann Videoaufnahmen wieder zu löschen sind.
Die gegenständliche Vereinbarung ist für Betriebe geeignet, in denen auf Seiten der Belegschaft ein Betriebsrat eingerichtet wurde, soweit der Arbeitgeber Maßnahmen zur Videoüberwachung setzt, die geeignet sind, eine Kontrolle der Arbeitnehmer zu bewirken.
Diese Vereinbarung ist schriftlich abzuschließen.
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