
Zustimmung zur Videoüberwachung
Vereinbarung über die Videoüberwachung von Arbeitnehmern.
Durch ein gemeinschaftliches Testament setzen Ehepartner oder eingetragene Partner gemeinsam eine dritte Person als Erben ein. Das gemeinschaftliche Testament kann von jedem Ehepartner oder eingetragenen Partner einseitig widerrufen werden.
Ein gemeinschaftliches Testament wird häufig von Ehepartnern oder eingetragenen Partnern errichtet, die einen gemeinschaftlichen Willen gebildet haben und gemeinsam über ihr Vermögen verfügen möchten.
Diese Erklärung ist vom Vefügenden und drei volljährigen, sprachkundigen und unbefangenen Zeugen zu unterschreiben.
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