Gemeinschaftliches Testament von Ehepartnern oder eingetragenen Partnern

Gemeinschaftliches Testament

Beschreibung

Durch ein gemeinschaftliches Testament setzen Ehepartner oder eingetragene Partner gemeinsam eine dritte Person als Erben ein. Das gemeinschaftliche Testament kann von jedem Ehepartner oder eingetragenen Partner einseitig widerrufen werden.

Anwendungsfälle

Ein gemeinschaftliches Testament wird häufig von Ehepartnern oder eingetragenen Partnern errichtet, die einen gemeinschaftlichen Willen gebildet haben und gemeinsam über ihr Vermögen verfügen möchten.

Hinweise

Diese Erklärung ist vom Vefügenden und drei volljährigen, sprachkundigen und unbefangenen Zeugen zu unterschreiben.

Preis (inkl. Ust.)

€ 59,00
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