
Vermächtnis
Eine letztwillige Verfügung, in der einer begünstigten Personen bestimmte Vermögenswerte von Todes wegen vermacht werden.
Durch einen Pfandbestellungsvertrag verpflichtet sich der Pfandbesteller gegenüber seinem Gläubiger, diesem ein Pfandrecht an einer beweglichen Sache einzuräumen. Es gilt das Faustpfandprinzip: Der Pfandbesteller hat die Sache dem Gläubiger auszufolgen.
Dieser Vertrag hilft Ihnen, wenn der Schuldner dem Gläubiger zur Absicherung von dessen Forderung eine bewegliche Sache als Pfand übergeben soll.
Dieser Vertrag unterliegt keinen besonderen Formvorschriften.
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