Garantieerklärung
Ein Vertrag, durch den ein Garant gegenüber dem Gläubiger (Garantienehmer) für die Erfüllung einer Verbindlichkeit des Hauptschuldners einsteht.
Durch einen Pfandbestellungsvertrag verpflichtet sich der Pfandbesteller gegenüber seinem Gläubiger, diesem ein Pfandrecht an einer beweglichen Sache einzuräumen. Es gilt das Faustpfandprinzip: Der Pfandbesteller hat die Sache dem Gläubiger auszufolgen.
Dieser Vertrag hilft Ihnen, wenn der Schuldner dem Gläubiger zur Absicherung von dessen Forderung eine bewegliche Sache als Pfand übergeben soll.
Dieser Vertrag unterliegt keinen besonderen Formvorschriften.
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