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Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug
Ein Vertrag, um ein Kraftfahrzeug im des Anwendungsbereichs des Konsumentenschutzrechts zu kaufen oder verkaufen.
Dieser Vertrag regelt die wesentlichen Rechte und Pflichten des Käufers und Verkäufers eines gebrauchten Kraftfahrzeugs, also etwa eines Gebrauchtwagens oder eines gebrauchten Motorrads.
Dieser Vertrag ist geeignet, wenn ein gebrauchtes Kraftfahrzeug verkauft wird: etwa wenn Sie Ihr altes Auto verkaufen, ehe Sie sich einen Neuwagen zulegen.
Dieser Vertrag unterliegt keinen besonderen Formvorschriften.
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Eine letztwillige Verfügung von Ehepartnern oder eingetragenen Partnern, in dem gemeinsam eine dritte Person als Erbe eingesetzt wird.
Ein Vertrag, durch den ein Bürge gegenüber dem Gläubiger nachrangig gegenüber dem Hauptschuldner für die Erfüllung einer Verbindlichkeit des Hauptschuldners einsteht.