Betriebsvereinbarung über Trackingmaßnahmen
Betriebsvereinbarung über den Einsatz von Techniken zur Erstellung von Bewegungsprofilen von Arbeitnehmern
Durch diese Erklärung erteilt ein Arbeitnehmer seine Zustimmung zur Verwendung von Videoüberwachungsanlagen im Betrieb des Arbeitgebers. Zugleich werden unter anderem der Zweck der Videoaufnahmen und die Speicherdauer von Videoaufnahmen definiert.
Die systematische Videoüberwachung von Arbeitnehmern bedarf entweder einer Betriebsvereinbarung oder - wenn kein Betriebsrat besteht - der individuellen Zustimmung aller betroffenen Arbeitnehmer. Hier finden Sie eine Zustimmungserklärung für Arbeitnehmer in betriebsratslosen Unternehmen.
Diese Urkunde ist schriftlich abzufassen.
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