
Betriebsvereinbarung über die Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten
Betriebsvereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Arbeitnehmerdaten
Auf Basis eines Darlehensvertrag übergibt der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer Geld mit der Abrede, dass der Darlehensnehmer über das Geld nach eigenem Belieben verfügen darf, jedoch nach Ablauf der Darlehensdauer die gleiche Summe Geld zurückzugeben hat.
Dieser Vertrag hilft Ihnen, wenn Sie Geld unentgeltlich - ohne Gewährung von Zinsen - an eine andere Person darlehenshalber hingeben oder von einer anderen Person darlehenshalber Geld unentgeltlich erhalten wollen.
Dieser Vertrag unterliegt keinen besonderen Formvorschriften.
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Betriebsvereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Arbeitnehmerdaten
Ein Vertrag, um ein Darlehen über andere vertretbare Sachen als Geld zu gewähren oder zu erhalten.
Ein Vertrag, durch den ein Bürge gegenüber dem Gläubiger gleichrangig neben dem Hauptschuldner für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Hauptschuldners einsteht.