
Hausordnung
Ein Vertrag, der das Zusammenleben der Bewohner eines Hauses regelt.
Auf Basis eines Darlehensvertrag übergibt der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer Geld mit der Abrede, dass der Darlehensnehmer über das Geld nach eigenem Belieben verfügen darf, jedoch nach Ablauf der Darlehensdauer die gleiche Summe Geld zurückzugeben hat.
Dieser Vertrag hilft Ihnen, wenn Sie Geld unentgeltlich - ohne Gewährung von Zinsen - an eine andere Person darlehenshalber hingeben oder von einer anderen Person darlehenshalber Geld unentgeltlich erhalten wollen.
Dieser Vertrag unterliegt keinen besonderen Formvorschriften.
Andere Besucher waren an folgenden Verträgen interessiert
Ein Vertrag, der das Zusammenleben der Bewohner eines Hauses regelt.
Arbeitsvertrag zwischen einem Dienstgeber und einem freien Dienstnehmer
Ein Vertrag, um eine bewegliche Sache (Fahrnis) auf den Todesfall des Geschenkgebers zu verschenken.