Fahrnistauschvertrag
Ein Vertrag, um bewegliche Sachen (Fahrnisse) zu tauschen.
Durch diese Erklärung erteilt ein Arbeitnehmer seine Zustimmung zur betrieblichen Verwendung von technischen Methoden, anhand derer Bewegungsprofile erstellt werden können, etwa durch GPS-Ortung. Zugleich werden unter anderem der Zweck und die Speicherdauer der gewonnenen Bewegungsdaten definiert.
Die systematische Kontrolle der Bewegungsabläufe von Arbeitnehmern bedarf entweder einer Betriebsvereinbarung oder - wenn kein Betriebsrat besteht - der individuellen Zustimmung aller betroffenen Arbeitnehmer. Hier finden Sie eine Zustimmungserklärung für Arbeitnehmer in betriebsratslosen Unternehmen.
Diese Urkunde ist schriftlich abzufassen.
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