Betriebsvereinbarung über Videoüberwachung
Betriebsvereinbarung über betriebliche Videoüberwachungsmaßnahmen
Durch diese Erklärung erteilt ein Arbeitnehmer seine Zustimmung zur betrieblichen Verwendung von technischen Methoden, anhand derer Bewegungsprofile erstellt werden können, etwa durch GPS-Ortung. Zugleich werden unter anderem der Zweck und die Speicherdauer der gewonnenen Bewegungsdaten definiert.
Die systematische Kontrolle der Bewegungsabläufe von Arbeitnehmern bedarf entweder einer Betriebsvereinbarung oder - wenn kein Betriebsrat besteht - der individuellen Zustimmung aller betroffenen Arbeitnehmer. Hier finden Sie eine Zustimmungserklärung für Arbeitnehmer in betriebsratslosen Unternehmen.
Diese Urkunde ist schriftlich abzufassen.
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